◀  zurück

Warum jedes Unternehmen ein Betriebliches Eingliederungsmangement (BEM) haben sollte?

Viele Unternehmen haben kein BEM, obwohl nach § 167 SGB IX Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, einen Anspruch darauf haben. Damit verpassen diese Unternehmen die Chancen und Nutzen eines BEM:

  • Das Unternehmen handelt rechtssicher
  • Reduzierung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
  • Frühzeitige Vorbereitung des Betriebes auf den demografischen Wandel: älter werdende Belegschaft
  • Positive Auswirkungen auf die Mitarbeiterzufriedenheit und Identifikation mit dem Betrieb
  • Positiver Imagefaktor in der Region und gestärkte Wettbewerbsfähigkeit
  • Zusätzliches Personal für Vertretungen kann eingespart werden

Außerdem können einzelne Arbeitsplätze mit Hilfe externer Mittel (Integrationsämter, DRV, BG, …) umgestaltet werden. Die Förderungen helfen dann nicht nur den Betroffenen, sondern allen Beschäftigten.

Sie möchten, dass Ihre Beschäftigte gesünder arbeiten, einen reduzierten Krankenstand und optimierte Arbeitsplätze? Gerne berate ich Sie und führe das Betriebliche Eingliederungsmanagement ein oder unterstütze Sie als externer Fallmanager. Rufen Sie mich an (0172-8012100) oder schreiben Sie mir (brandt@rbconsulting.ruhr).